Immobilien in Dahme
und Umgebung

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen- Wandelt Immobilien in Dahme


Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und finden Anwendung im Verhältnis zwischen der Firma Vermittlungsbüro Wandelt einerseits, dem Verkäufer/Vermieter einer vom Vermittlungsbüro zu vermittelnden Immobilie und deren Käufer, bzw. Mieter. Die Firma Vermittlungsbüro Wandelt ist von dem Verkäufer bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten. Die Firma Vermittlungsbüro Wandelt darf sowohl für den Käufer, als auch für den Verkäufer tätig werden.

Angebote, Exposéangaben und Haftung
Uns, der Firma Vermittlungsbüro Wandelt schriftlich oder mündlich übermittelte Informationen (Objektinformationen, Unterlagen und Pläne) beruhen auf Angaben „Dritter“ (vom Verkäufer oder Vermieter), für deren Richtigkeit und Vollständigkeit unsererseits keine Haftung übernommen wird ,es sei denn, die Firma Vermittlungsbüro Wandelt hat Angaben wider besseren Wissen vorsätzlich oder grob fahrlässig übernommen. Bei eigenen Fehlern und daraus entstehenden Schäden haftet die Firma Vermittlungsbüro Wandelt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und außerdem nicht bei grobem Verschulden. Der Käufer/Mieter eines durch uns angebotenen Objekte hat die gemachten Angaben selbst auf ihre Richtigkeit und Rechtsmäßigkeit hin zu überprüfen.

Vollmacht
Der Verkäufer als Eigentümer oder ein Bevollmächtigter einer zu vermittelnden Immobilie erteilt der Firma Vermittlungsbüro Wandelt Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch und Baulastenverzeichnis.

Vertraulichkeit, Provisionspflicht aufgrund von unbefugter Weitergabe
Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Personen oder Unternehmen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Vermittlungsbüro. Kommt infolge unerlaubter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Firma Vermittlungsbüro Wandelt ein Hauptvertrag (Kauf-, Mietvertrag) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der Firma Vermittlungsbüro Wandelt die im Exposé oder Begleitschreiben vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen. Dem Empfänger/Kunden/ Auftragsgegner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Kaufvertag / Mietvertrag nicht aufgrund der Weitergabe geschlossen wurde.

Provisionshöhe
Die vom Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter beim Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, oder Mietvertrag) zu zahlende Provision richtet sich nach den im Exposé oder im Begleitschreiben gemachten Angaben der Firma Vermittlungsbüro Wandelt. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz inklusive der gesetzlichen MwSt. des Gesamtkaufpreises für das Objekt, einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zu gute kommen (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtung etc.). Bei Vermietung beträgt die Provision des Auftraggebenden (Bestsellerprinzip) die jeweils genannte Anzahl an NettomonatsKaltmieten zzgl. MwSt. ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (Ablöse für Einrichtung). Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag o.ä.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Kauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilig oder vollständig Übertragung von Gesellschaften, Erbbaurechten etc.) erreicht wird und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluss über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters. Ein Vertragsabschluss zum Kauf, anstatt zur Miete und umgekehrt oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne dass eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtssprechungsgrundsätze vorliegen muss.

Fälligkeit
Unsere Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des verbindlich geschlossenen Hauptvertrages. Sie ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Kaufpreiszahlung
Kaufpreiszahlungen werden von der Firma Vermittlungsbüro Wandelt nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

Aufnahme der Provisionszahlung in den Kaufvertrag Die Firma Vermittlungsbüro Wandelt ist berechtigt beim Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass in den Kaufvertrag über die betreffende Immobilie die Provisionsvereinbarung gemäß Exposé oder Begleitschreiben aufgenommen wird. Kommt ein Kaufvertrag ohne Mitwirkung von der Firma Vermittlungsbüro Wandelt zustande, so sind der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Mietpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.

Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen und nachzuweisenden Aufwendungen zu erstatten, sofern der Hauptvertrag nicht zustande kommt.

Kündigungsfrist des Maklerauftrages
Die Kündigungsfrist richtet sich nach den im Maklervertrag gemachten Angaben.

Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer Verpflichtungen befugt sind, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


Wohnung Nr.:

Aufenthalt: Tage